Wir sind KBG!
News
Aktuelles von Ihrer
Kölner Baugenossenschaft
Es waren 29 Jahre! 25 Jahre, zunächst als Regiehandwerker, dann verantwortlich für den Bereich Instandhaltung und Wohnungsmodernisierung bei der KBG…
Die Mitgliederversammlung 2025 fand am Donnerstag, den 03.07.2025 im Brunosaal in Köln-Klettenberg statt. Dabei wurde der Aufsichtsrat und der Vorstand …
Die bei der letzten Mitgliederversammlung beschlossene Satzung, ist beim Amtsgericht Köln eingetragen worden und kann hier eingesehen werden.
Genossenschaft
Wir sind KBG!
Wie schon die Zahl neunzehnhundertzwanzig in unserem Namenszug anzeigt, haben wir unser 100-jähriges bereits geschafft. Aber schön der Reihe nach…
Wohnungsbestand
Gut wohnen mit Stadtteilbezug
Der Wohnungsbestand der Kölner Baugenossenschaft erstreckt sich über die Stadtteile Raderthal, Zollstock, Mülheim sowie Wesseling. Diese Stadtteile sind teilweise sehr unterschiedlich geprägt. Und Wesseling gehört ja nicht wirklich zu Köln.
Service
Ansprechpartner & Mitarbeiter
News
100 + 2 Jahre KBG
Am 19.06.2022 fand in der Santos Event Location die 100 + 2 Feier der KBG statt.
FAQ
Die meistgestellten Fragen. Beantwortet.
Wie erfahre ich von freien Wohnungen?
Freie Wohnungen werden in der Regel auf unserer Website und auf Immobilienscout24 inseriert.
Kann ich vorab Mitglied werden?
Wir haben momentan einen Aufnahmestopp von Mitgliedern, es sei denn, Sie erhalten die Zusage zur Anmietung einer unserer Genossenschaftswohnungen. Dann ist der Beitritt als Mitglied mit den entsprechenden Pflichtanteilen erforderlich.
Gibt es eine Warteliste?
Eine Warteliste führen wir lediglich für unsere Mitglieder.
Wann kann ich mit meiner Betriebs- und Heizkostenabrechnung rechnen?
Gemäß § 556 BGB ist die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Wer kann die Gästewohnungen mieten?
Unsere beiden Gästewohnungen können von jedem KBG Mitglied angemietet werden.
Wie lautet die Kündigungsfrist meiner Genossenschaftsanteile?
Nach unserer Satzung, § 7 Abs. 1 und 2, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss eines Geschäftsjahres. Die Kündigung muss mindestens 6 Monate vorher schriftlich erfolgen.
Wo kann ich meine Wohnungstür- und Hauseingangstürschlüssel nach machen lassen?
Die Wohnungstürschlüssel können vom Mieter auf eigene Kosten bei jedem Schlüsseldienst nachgemacht werden, wir empfehlen die Firma Heyne auf der Vorgebirgstr. 199.
Die Hauseingangstürschlüssel können nur bei uns am Empfang käuflich erworben werden.
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