Organe der Genossenschaft

Die Genossenschaft hat als Organe

  • die Mitgliederversammlung,
  • den Aufsichtsrat und
  • den Vorstand.

Was so pragmatisch mit einer Aufzählung beginnt, wird in der Satzung dann auf neun Seiten weiter detailliert beschrieben. Daher hier nur einige wesentliche Informationen dazu. Für mehr Informationen:

Die Mitgliederversammlung

Als wichtigstes Organ der Genossenschaft wählt die Mitgliederversammlung den Aufsichtsrat, entscheidet über die Gewinnverwendung, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand oder Änderung der Satzung. Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder der KBG1920 schriftlich eingeladen.

Der Aufsichtsrat

Zur Aufgabe des Aufsichtsrates gehört es, den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Ihre Amtszeit endet mit Schluss der Mitgliederversammlung.

Der aktuelle Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern:

Den Aufsichtsrat erreichen Sie schriftlich über die Geschäftsstelle oder per Email unter aufsichtsrat@kbg1920.de.

Der Vorstand

Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Allerdings mit Einschränkungen: Ergibt sich aus einem abzuschließenden Rechtsgeschäft einschließlich aller damit verbundenen Nebenkosten eine Gesamtbelastung von 75.000 EUR, bedarf es der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates. Neubau, Umbau, Ausbau, Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ab einer Gesamtbelastung von mehr als 500.000 EUR bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Die Vorstandsmitglieder der Kölner Baugenossenschaft von 1920 eG sind: